Schwerpunkt
Soziales Entschädigungsrecht (SER)
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
in diesem Newsletter geht es um das „Neue Soziale Entschädigungsrecht“. Rechtsthemen werden bisweilen als trocken, vielleicht sogar als fern des eigenen Alltags empfunden. Warum also ein Schwerpunkt zu diesem Thema? Weil das neue Soziale Entschädigungsrecht, das zum 1. Januar 2024 in Kraft trat, das Potential hat, dem Leben vieler von Gewalt betroffener Menschen eine neue Wendung zu geben. War das vorherige Entschädigungsrecht noch auf den sozialen Ausgleich von (Welt-)Kriegsbetroffenen ausgerichtet, kann dank der Änderung eine Vielzahl neuer Menschen auf Unterstützung hoffen – und das mitunter schneller und leichter, so die Hoffnung. In diesem Newsletter erklären wir Ihnen, wer nun ein Anrecht auf Entschädigung hat, wie und wo man diese erhält und was das alles eigentlich für die Praxis bedeutet.
Daneben finden sich wie immer andere Beiträge zu den Themen Kinderschutz und Unterstützung psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher. Besuchen Sie uns auch gerne auf Facebook. Hier posten wir regelmäßig aktuelle Informationen zu interessanten Beiträgen in den Medien und der Fachliteratur.
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Zur Autorin:
Der Text zum Themenschwerpunkt wurde verfasst von Isabella Flatten-Whitehead. Sie ist Psychologin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie mit dem Schwerpunkt Soziales Entschädigungsrecht (SER).
Quelle: KJPP Ulm
Schwerpunkt
Schwerpunkt: Soziales Entschädigungsrecht (SER)
Der Schwerpunkt dieses Newsletters liegt auf dem „Neuen Sozialen Entschädigungsrecht“. Oftmals werden Rechtsthemen als trocken oder entfernt vom persönlichen Alltag wahrgenommen. Warum also dieser Fokus auf dieses Thema? Weil das neue Soziale Entschädigungsrecht, das seit dem 1. Januar 2024 gilt, das Potenzial hat, das Leben vieler Menschen, die Gewalt erfahren haben, positiv zu verändern. Während das vorherige Entschädigungsrecht hauptsächlich auf den Ausgleich von (Welt-)Kriegsbetroffenen abzielte, können nun dank dieser Änderung eine Vielzahl neuer Menschen auf Unterstützung hoffen – und das möglicherweise schneller und einfacher als zuvor. In diesem Newsletter möchten wir Ihnen erläutern, wer nun Anspruch auf Entschädigung hat, wie und wo man diese beantragen kann und welche praktischen Auswirkungen dies alles hat.
Soziales Entschädigungsrecht – was ist das?
Wer unverschuldet einen gesundheitlichen Schaden erleidet, vor dem der Staat hätte schützen müssen, hat ein Anrecht auf Soziale Entschädigung. Dies betrifft Opfer von Gewalttaten, Wehrdienst- und Kriegsbeschädigte, Zivildienstbeschädigte, Opfer staatlichen Unrechts aus der DDR und Impfgeschädigte. Die bisherigen in vielen unterschiedlichen Gesetzen geregelten Möglichkeiten der Sozialen Entschädigung (z.B. innerhalb des Opferentschädigungsgesetz (OEG), Bundesversorgungsgesetz (BVG) u.a.) sind in dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SER) mit dem 14. Sozialgesetzbuch (SGB XIV) reformiert und neu geregelt worden.
Zum 01.01.2024 ist das SGB XIV vollends mit allen seinen Verordnungen in Kraft getreten.
Betroffene können bei ihrer örtlichen Versorgungsverwaltung einen Antrag auf Soziale Entschädigung stellen. Hierfür muss eine Gesundheitsstörung vorliegen (eine Ausnahme bilden dabei die Inanspruchnahme der ersten zwei Stunden in einer Traumaambulanz). Ziel des SER ist es, den Betroffenen, wenn möglich, eine vollständige Genesung und Teilhabe zu ermöglichen. Sollte dies nicht möglich sein, sollen Betroffene durch fortlaufende Leistungen dauerhaft Unterstützung erhalten.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales/colourbox.de
Was sind die wichtigsten Änderungen des neuen Sozialen Entschädigungsrechts?
Es sind neue Gewaltformen und Personengruppen leistungsberechtigt.
Traumaambulanzen, welche niederschwellige Schnelle Hilfen in Form einer psychotherapeutischen Frühintervention anbieten, sind nun im Kapitel 4 SGB XIV geregelt. Diese gibt es in Deutschland seit ungefähr 30 Jahren. Miriam Rassenhofer und Kolleg:innen konnten im Jahr 2015 erfolgreich die Effektivität von Traumaambulanzen im Rahmen der deutschlandweiten TRAVESI-Studie nachweisen. Bisherig ist die Verteilung von Traumaambulanzen in Deutschland sehr heterogen. Fortan müssen die Versorgungsverwaltungen in ihren Bundesländern ein flächendeckendes Netz an Traumaambulanzen vorweisen. Gewaltbetroffene können innerhalb von wenigen Tagen einen Erstvorstellungstermin in diesen Traumaambulanzen erhalten. Zwei Sitzungen in der Traumaambulanz sind antragsfrei, danach muss ein Antrag bei der zuständigen Versorgungsverwaltung für weitere Stunden gestellt werden. Dieser Antrag wird innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet. Im Rahmen der Schnellen Hilfe können leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und ihre Angehörigen 18 Stunden, erwachsene Leistungsberechtigte bis zu 15 Stunden wahrnehmen. Nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) waren nur Betroffene, die innerhalb der letzten zwölf Monate Gewalt erlebt haben, leistungsberechtigt. Für erlebte Gewalttaten ab 01.01.2024 können zukünftig auch Betroffene, deren Gewalterlebnis länger als zwölf Monate her ist, bei akuten Belastungssymptomen Schnelle Hilfen in Traumaambulanzen erhalten.
Das SGB XIV soll ein betroffenen-orientiertes Verfahren darstellen. Ein zentraler Aspekt ist hierbei die „Erleichterte Beweisführung“. Hierbei ist nun explizit geregelt, dass die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen erlebter Gewalttat und Schädigung zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung ausreicht.
Grundsätzlich wurden die Finanz- und Sachleistungen durch die Reform erweitert und verbessert. Im Vergleich zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen (60% des regulären Einkommens), beläuft sich z.B. das Krankengeld des SER auf 80% des regulären Einkommens und wird für einen längeren Zeitraum ausgezahlt.
Auch ausführlicher und erleichterter sind nun die Möglichkeiten für den Erhalt von vorzeitigen Leistungen und vorläufigen Entscheidungen, z.B. für eine Psychotherapie oder Krankengeld, gesetzlich geregelt. Grundsätzlich bestand diese Möglichkeit für Betroffene schon nach dem BVG, wurde jedoch kaum in der Praxis angewandt.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wie definiert das neue Soziale Entschädigungsrecht Gewalt?
Sexuelle und körperliche Gewalt waren bereits über das OEG entschädigungsfähig. Fortan sind auch folgende Tatbestände Bestandteil des SER:
- psychische Gewalt,
- schwere Fälle von Vernachlässigung,
- schwere Fälle von Stalking,
- Menschenhandel,
- Geiselnahme,
- räuberischer Erpressung,
- Opfer von Erpressung zu pornografischen Handlungen
- und Schockschadensopfer (z.B. Zeugen der Tat, Helfer des Opfers, bei Überbringung der Nachricht über die Tat an Personen, welche dem Opfer sehr nahestanden).
Einige dieser Gewalttaten sind über das Strafgesetzbuch bereits rechtlich geregelt und definiert. Für andere Gewalttaten, wie z.B. der schweren Vernachlässigung, fehlen noch einheitliche Definitionen.
Quelle: Marco Bianchetti auf Unsplash
Wer hat als Opfer einer Gewalttat Anspruch auf Entschädigungsleistungen?
Gewaltbetroffene (oder ihnen Gleichgestellte), Angehörige, Hinterbliebene oder nahestehende Personen der Geschädigten sowie sog. Schockschadensopfer haben ein Anrecht auf Soziale Entschädigung.
Quelle: Joice Kelly auf Unsplash
Welche Rolle spielen die Änderungen für Opfer von sexualisierter Gewalt, deren Erlebnisse meist in der Vergangenheit liegen?
Die neuen Leistungen der Traumaambulanzen stehen Personen zur Verfügung, die ein traumatisches Ereignis verdrängt haben und nun aktuelle psychische Belastungen erleben. Es ist nicht entscheidend, wann das traumatische Ereignis stattfand, sondern ob aktuelle Symptome vorliegen. Diese Situation tritt besonders bei Menschen auf, die in ihrer Kindheit sexuell missbraucht wurden. Dies gilt jedoch erst für Taten, welche ab dem 01.01.2024 erfolgt sind. Für Betroffene, deren Tat vor diesem Stichtag erfolgte, gilt das alte Recht in Bezug auf die Inanspruchnahme der Schnellen Hilfen.
Zukünftig wird es eine Regelung zur Beweiserleichterung geben, insbesondere für Opfer sexueller Gewalt. Für sie ist es oft schwierig nachzuweisen, dass ihre gesundheitlichen Schäden auf den vergangenen Missbrauch zurückzuführen sind. Wenn die medizinische Wissenschaft eine plausible Verbindung zwischen dem Ereignis, den Schäden und den Folgen feststellt (Prinzip der doppelten Kausalität), können Ansprüche nach dem SGB XIV geltend gemacht werden. Die Kausalität wird vermutet, wenn Fakten vorliegen, die einen Zusammenhang begründen, der nicht durch andere Ursachen widerlegt werden kann.
Quelle: Priscilla du Preez auf Unsplash
Was bedeuten die Änderungen für die Praxis?
Die entscheidende Änderung ist, dass seit Jahresbeginn mehr Gewaltbetroffene die Möglichkeit auf Soziale Entschädigung haben.
Aufgrund der Reformen sind mehr Antragsstellungen und Inanspruchnahmen zu erwartet. Ob sich alte Probleme des OEG, wie z.B. hohe Ablehnungsquoten, lange Bearbeitungszeiten bis zum Erstbescheid (häufig mehrere Jahre), selten Bewilligung von vorzeitigen Leistungen oder die Menge an in Auftrag gegebenen aussagepsychologischen Gutachten, unter dem SER bessern, bleibt abzuwarten.
Durch die zukünftig flächendeckenden Traumaambulanzen können Gewaltbetroffene niederschwellig Schnelle Hilfe erhalten. Aktuell sind jedoch in vielen Bundesländern insbesondere die Kinder- und Jugendtraumaambulanzen erst noch im Ausbau. Nach Einschätzung von Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor an der Ulmer Klinik für Kinderpsychiatrie/Psychotherapie, verläuft besagter Ausbau der Kinder- und Jugendtraumaambulanzen bislang eher schleppend. Hinzu kommt, dass das neue Soziale Entschädigungsrecht zwar die Rahmenbedingungen für Betroffene von Gewalt verändert, aber nicht unbedingt zu einer veränderten Haltung von Versorgungsverwaltungen und Gutachter:innen gegenüber Betroffenen führt. In dem Sinne kritisiert Prof. Fegert, dass die notwendige Haltungsänderung und Versorgungsverbesserung nicht von einer Fortbildungsinitiative des Bundes begleitet wurde.
Der Verein „Dazugehören e.V.“, dem Prof. Fegert vorsitzt, plant, sich auch weiterhin durch verschiedene Stellungnahmen dafür einzusetzen, hier mittelfristig eine Veränderung zu erreichen.
Quelle: Towfiqu Barbhuiya auf Unsplash
Wie werden die Änderungen rezipiert?
Das kann noch nicht abschließend beurteilt werden, da die Änderungen erst seit Jahresbeginn in Kraft getreten sind und die neuen Regelungen sich in der Praxis erst noch bewähren müssen. Es gibt jedoch schon Stimmen, die unterschiedliche Aspekte des neues SER positiv sowie negativ bewerten.
Eine kritische Einordnung zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht liefert der Weiße Ring in seinem #OEGReport. Dort wird kritisiert, dass Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Deutschland sehr schlecht umgesetzt würde. Bemängelt wird, dass die Hilfe bei vielen Betroffenen gar nicht ankomme. Die wichtigsten Recherche-Ergebnisse werden online überblicksartig zusammengefasst.
Der Weiße Ring geht in seiner Kritik sogar noch weiter: Das demütigende Antragsverfahren würden Opfer als „Katastrophe“, „Trauerspiel“ oder sogar als „zweiten Missbrauch“ empfinden. Ausgangspunkt für die Erkenntnisse über die unzureichende Unterstützung von Gewaltopfern ist eine umfassende Recherche der Redaktion des Weißen Rings. Die Ergebnisse inklusive sämtlicher Daten aus den 16 Bundesländern sowie die Forsa-Umfrage und weiterführendes Material finden sich frei zugänglich unter: www.forum-opferhilfe.de/oeg.
Daneben gibt es auch positive Beurteilungen, wie z.B. die neu eingeführte Leistungserbringung für Menschen, die einen Schockschaden erlitten haben. Das merkt Prof. Dr. Jörg M. Fegert in seiner Stellungnahme im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales zu den geplanten Änderungen des Sozialen Entschädigungsrechts im Oktober 2023 an: „Bemerkenswert ist, dass nach dem Terror-Anschlag auf dem Breitscheid-Platz, der Bevölkerung und Politik aufgerüttelt hat, mit dem SGB XIV endlich eine historische Korrektur erfolgen soll, die viel mit der negativen Einstellung gegenüber Ansprüchen von Betroffenen mit psychischen Tatfolgen zu tun hat. Anerkannt wird der Schockschaden bei Bystandern, also Personen, die nicht direkt körperlich getroffen wurden, die aber durch das Miterleben eines Ereignisses psychisch schwer beeinträchtigt worden sind.“
Darüber hinaus mahnt Prof. Fegert jedoch an, dass die Reform nur erfolgreich sein kann, wenn die im Gesetz niedergelegten Prinzipien der Tatfeststellung und Kausalitätsannahmen in der Praxis betroffenengerecht umgesetzt werden und wenn die Verwaltung und Gutachter:innen sich an die neuen Standards halten. Andernfalls drohen Enttäuschungen, insbesondere für Personen, die bereits vor der begangenen Tat psychisch erkrankt waren.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) weist in ihrer Stellungnahme ebenfalls auf dringenden Änderungsbedarf im neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) hin. Sie zeigt die Widersprüchlichkeit der Regelungen und erhebliche Probleme an der Schnittstelle zum SGB VIII auf. Es scheint, dass erzieherische Unterstützungsleistungen nicht mehr im Leistungsspektrum des SGB XIV enthalten sind, selbst wenn ihr Bedarf aus einem schädigenden Ereignis resultiert. Zudem werden Hilfen zum Lebensunterhalt durch eine neue einschränkende Konkretisierung des Vorrang-Nachrang-Verhältnisses ausgeklammert. Dies führt zu einer Kostenverschiebung zu Lasten der Jugendhilfehaushalte der Kommunen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, dies zu korrigieren.
Quelle: Foto von Roman Kraft auf Unsplash
Gibt es schon Forschungsprojekte rund um das Soziale Entschädigungsrecht?
Es gibt Forschungsprojekte, wie z. B. das Verbunds-Projekt „HilfT-Schnelle Hilfen in Traumaambulanzen“ welches, unter der Beteiligung der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm, die Gelingensbedingungen für Traumaambulanzen untersucht hat. Daraus wurden bereits Empfehlungen für die flächendeckende Etablierung von Traumaambulanzen abgeleitet und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales übergeben.
Derzeit wird außerdem im Auftrag des Nationalen Rats ein Praxisleitfaden für Versorgungsverwaltungen und Gutachter für ein betroffenen-orientiertes Verfahren erstellt.
Das Kooperationsprojekt „Dein Weg durchs OEG“ ist eine von Betroffenen für Betroffene konzipierte und eigenständig durchgeführte Online-Umfrage. Missstände und Veränderungsbedarfe im Rahmen des OEG-Verfahrens werden in dieser partizipativen Umfrage erfasst. Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm wertete diese retrospektiven Daten aus. Aktuell sind mehrere Veröffentlichungen in Arbeit.
Quelle: Foto von Glenn Carstens-Peters auf Unsplash
Weitere Infos zum Sozialen Entschädigungsrecht
Das Bundesamt für Arbeit und Soziales hat häufig gestellte Fragen zum Sozialen Entschädigungsrecht zusammengestellt.
Erklärfilm „Was ist das Soziale Entschädigungsrecht?“ – Sehen Sie auf YouTube den Erklärfilm der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zum Sozialen Entschädigungsrecht.
In dieser Broschüre „Das Soziale Entschädigungsrecht – SGB XIV“ werden die Hilfen und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch für Personen dargestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer Gewalttat geworden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.
Eine kritische Einordnung zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht liefert der Weiße Ring in seinem #OEGReport: zu wenig Anträge, zu viele Ablehnungen, zu hohe Hürden. Die wichtigsten Recherche-Ergebnisse werden online überblicksartig zusammengefasst.
Zum Nachlesen – Neue Entschädigungsansprüche und Frühinterventionen für Kinder und Jugendliche in Traumaambulanzen nach dem SGB XIV sollten von der Jugendhilfe und den Heilberufen beachtet werden. Mehr dazu gibt`s bei: Fegert, J.M., Franke, S. & Gossmann, E. (2024). SGB XIV: Erhebliche Vernachlässigung und psychische Gewalt. Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe
>> Lesen Sie hier
Zum Nachlesen – Forschungsergebnisse zur Wirksamkeit von Behandlungen in Traumaambulanzen: Rassenhofer, M., Laßhof, A., Felix, S., Heuft, G., Schepker, R., Keller, F., Fegert, J.M. (2015). Effektivität der Frühintervention in Traumaambulanzen. Ergebnisse des Modellprojekts zur Evaluation von Ambulanzen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Psychotherapeut 61 (3), S. 197-207. DOI 10.1007/s00278-015-0073.0.
>> Lesen Sie hier
Beratungsstellen und Unterstützungsangebote für Gewaltbetroffene
- Projekt HilfT – Übersicht über Traumaambulanzen in Deutschland
- ODABS – Online Datenbank für Betroffene von Straftaten
- Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen
- Opferfibel – Informationen für Betroffene von Straftaten rund um das Strafverfahren
- Plattform des Bundes – für Betroffene von Straftaten
- Härte- und Unterstützungsleistungen – für Betroffene von extremistischen und terroristischen Straftaten
Neuigkeiten
Neue Vorsitzende der Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ernannt
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, hat Prof. Dr. Julia Gebrande zur neuen Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ernannt. Prof. Gebrande war bereits seit Juni 2022 Kommissionsmitglied. Sie lehrt und forscht an der Hochschule Esslingen mit den Schwerpunkten Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt sowie Soziale Arbeit nach traumatischen Erfahrungen.
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, hat Prof. Dr. Julia Gebrande zur neuen Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ernannt. Prof. Gebrande war bereits seit Juni 2022 Kommissionsmitglied. Sie lehrt und forscht an der Hochschule Esslingen mit den Schwerpunkten Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt sowie Soziale Arbeit nach traumatischen Erfahrungen.
Zudem wurde Dr. Ulrike Hoffmann in die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. Sie ist Sozialwissenschaftlerin und Leiterin der Arbeitsgruppe „Wissenstransfer, Dissemination, E-Learning“ an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm. Dr. Hoffmann tritt damit die Nachfolge von Dr. Christine Bergmann an. Diese war seit Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2023 Mitglied der Kommission und engagierte sich von März 2010 bis Oktober 2011 als Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs für den Kinderschutz. Die Aufarbeitungskommission freut sich, dass Dr. Hoffmann weitere Expertise, z.B. zu digitalen Fragen sowie Wissensdissemination in die Praxis, mitbringen wird.
Weitere Infos zur Aufarbeitungskommission finden Sie hier
Die Pressemitteilung gibt es hier
Quelle: UBSKM / ©Barbara Dietl
Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs: Einblick in den Tätigkeitsbericht der Unabhängigen Kommission
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat kürzlich ihren Tätigkeitsbericht für die zweite Laufzeit von April 2019 bis Dezember 2023 veröffentlicht. In diesem Bericht werden die bedeutenden Fortschritte und gemeinsamen Errungenschaften der letzten viereinhalb Jahre hervorgehoben, insbesondere im Hinblick auf Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben.
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat kürzlich ihren Tätigkeitsbericht für die zweite Laufzeit von April 2019 bis Dezember 2023 veröffentlicht. In diesem Bericht werden die bedeutenden Fortschritte und gemeinsamen Errungenschaften der letzten viereinhalb Jahre hervorgehoben, insbesondere im Hinblick auf Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben.
Der Bericht richtet sich in erster Linie an die Betroffenen, um ihnen einen Einblick in die erreichten Meilensteine und die geteilten Erfahrungen zu bieten. Die Kommission möchte aufzeigen, welche Schritte unternommen wurden, um Betroffene zu unterstützen und die Aufarbeitung voranzutreiben. Gleichzeitig richtet sich der Bericht auch an Verantwortliche in Politik und Zivilgesellschaft, um ihnen wichtige Informationen zu vermitteln.
Ein besonderes Merkmal des Berichts sind die eingebundenen Geschichten von Betroffenen, die einen persönlichen Einblick in ihre Erfahrungen und den Umgang mit den Folgen bieten. Neben den individuellen Erzählungen verweist der Bericht auf Studien und Fachveranstaltungen, die im Laufe der Jahre durchgeführt wurden. Diese sind im unteren Bereich aller Seiten des Berichts verlinkt und ermöglichen einen vertieften Blick in spezifische Themen.
Lesenswert – Hörenswert – Sehenswert
Von Jugendlichen für Jugendliche –
Videos, mit denen man Grenzen aufzeigt
Auf dem Portal www.washilft.org gibt es kurze Videos, die Jugendlichen dabei unterstützen sollen, ihre Grenzen zu wahren. Alle Video-Clips wurden gemeinsam mit Jugendlichen entwickelt, die Zartbitter e.V., dem Betreiber des Portals, von ihren eigenen Erfahrungen mit sexueller Belästigung oder erlebten sexualisierten Übergriffen berichteten. Jugendliche können sie nutzen, um mit anderen über sexuelle Belästigung ins Gespräch zu kommen. Oder sie posten die Clips in Chatgruppen, z.B. wenn sich in einer Gruppe einzelne Jugendliche sexuell übergriffig verhalten. Die Videos können auf das Handy geladen und per WhatsApp oder Instagram verschickt werden.
Zartbitter e.V. ist eine Informationsstelle in Köln, die sich bereits seit Jahrzehnten für Prävention und den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt engagiert.
Podcast einbiszwei: Warum brauchen „Frauenhauskinder“ besonders viel Unterstützung?
Rund 15.000 Kinder finden jährlich Schutz in Deutschlands Frauenhäusern, gemeinsam mit ihren Müttern, die häusliche Gewalt erlebt haben. Das sind mehr Kinder als Frauen. Viele dieser Kinder sind schwer traumatisiert, denn meistens sind auch sie Opfer von Misshandlungen und Missbrauch geworden. Diese Kinder haben ein Leben in Angst hinter sich. Angst um die Mutter, Angst selbst misshandelt zu werden.
Leider sind Frauenhäuser oft nicht ausreichend ausgestattet, um auch gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche passgenau und traumasensibel zu betreuen. Seit zwei Jahren setzt Juliane Kremberg von der Frauenhauskoordinierung als Referentin für Kinder im Frauenhaus genau hier an. Sie schafft öffentliche Aufmerksamkeit für die Belange der Kinder, organisiert finanzielle Mittel und sorgt für Fachpersonal, Strukturen und Behandlung.
Kremberg betont, dass der Fokus lange Zeit hauptsächlich auf den Frauen lag, doch in den letzten 10-15 Jahren hat sich ein Bewusstsein entwickelt, dass Kinder oft dieselbe Gewalt wie ihre Mütter erleben. Es ist wichtig, hier einzugreifen, um zu verhindern, dass die Probleme über Generationen hinweg fortbestehen.
Erfahrt mehr zum Thema in der Podcast-Folge 71 von „einbiszwei“.
Weitere Infos zum Thema
Fachkräfteportal zum Thema Kinder & Häusliche Gewalt auf:
https://sicher-aufwachsen.org/
Parteilich (auch für Kinder) – Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Frauengewaltschutz: Fachartikel (PDF)
Lesenswert – Hörenswert – Sehenswert
Projekte stellen sich vor
Projekt „In Würde zu sich stehen“: Mit anderen über sein psychisches Problem sprechen?
Jugendliche mit psychischen Erkrankungen haben nicht nur mit Symptomen ihrer Erkrankung zu kämpfen, sondern oft auch mit gesellschaftlichen Vorurteilen. Viele Betroffene stimmen diesen Vorurteilen zu und wenden sie gegen sich: Das nennt man Selbststigma (z.B. „Ich bin psychisch krank, daher muss ich faul sein”). Außerdem können Vorurteile als Stressor wirken und Jugendlichen die Entscheidung schwer machen, ob sie anderen von ihrer Erkrankung berichten oder nicht. Die Entscheidung für oder gegen Offenlegung kann Vor- und Nachteile haben, je nach Umfeld und Person, und ist oft kompliziert.
Jugendliche mit psychischen Erkrankungen haben nicht nur mit Symptomen ihrer Erkrankung zu kämpfen, sondern oft auch mit gesellschaftlichen Vorurteilen. Viele Betroffene stimmen diesen Vorurteilen zu und wenden sie gegen sich: Das nennt man Selbststigma (z.B. „Ich bin psychisch krank, daher muss ich faul sein”). Außerdem können Vorurteile als Stressor wirken und Jugendlichen die Entscheidung schwer machen, ob sie anderen von ihrer Erkrankung berichten oder nicht. Die Entscheidung für oder gegen Offenlegung kann Vor- und Nachteile haben, je nach Umfeld und Person, und ist oft kompliziert.
Das Gruppenprogramm „In Würde zu sich stehen“ (IWS; engl. Honest, Open, Proud) wird von geschulten Peers/Betroffenen geleitet und unterstützt Teilnehmer mit psychischer Erkrankung bei der Entscheidung, ob und wie sie anderen von ihrer Erkrankung erzählen. Bisherige Studien, überwiegend mit erwachsenen Teilnehmern, zeigen positive Effekte auf Selbststigma und Stigmastress.
Das Bezirkskrankenhaus Günzburg und die Universität Ulm führen eine Studie durch, in der das IWS-Programm für Jugendliche untersucht wird. Im IWS-Programm werden Jugendliche unterstützt, sich je nach Umfeld für oder gegen Offenlegung zu entscheiden, um Selbststigma-Abbau und Stigma-Bewältigung zu fördern. In vier zweistündigen Gruppensitzungen (3 Termine + 1 Auffrischungstermin innerhalb von 5 Wochen) wird IWS von zwei Gruppenleiter:innen durchgeführt. Neben einem im jugendpsychiatrischen Bereich tätigen Profi leitet die Gruppe eine junge erwachsene Person, die selbst Erfahrung mit einer psychischen Erkrankung hat (Peer-Gruppenleiter:innen); sie ist für Teilnehmer:innen daher besonders glaubwürdig und bringt ein Element von Selbsthilfe oder Peer Support in IWS ein. In IWS werden Vor- und Nachteile von Offenlegung oder Geheimhaltung diskutiert und Konzepte vermittelt, wie sie bei anderen Personen vorfühlen können, ob sie für eine Offenlegung geeignet sind oder wie Jugendliche anderen die eigene Krankheitsgeschichte erzählen können, wenn sie es möchten. Es ist nicht Ziel von IWS, Teilnehmer zur Offenlegung zu bewegen, sondern sie sollen lernen, sich selbstbewusst für oder gegen Offenlegung zu entscheiden. Die randomisiert-kontrollierte Studie wird seit Oktober 2021 an drei Standorten (Ulm, Ravensburg, Augsburg) im ambulanten und stationären Setting durchgeführt. Es werden Jugendliche im Alter von 13 bis 21 Jahren gesucht. Die Teilnehmer werden zufällig 2:1 der Interventionsgruppe (2/3 erhalten IWS) oder der Vergleichsgruppe (1/3 erhält kein IWS) zugewiesen, um das Gruppenprogramm zu evaluieren. Es wird überprüft, ob sich die Ergebnisse aus der Studie von Nadine Mulfinger und Kolleg:innen (2018) replizieren lassen. Bei Mulfinger und Kolleg:innen ließen sich positive Effekte von IWS auf Stigma-Variablen (Selbststigma, Stigmastress) sowie auf Lebensqualität, depressive Symptomatik, Recovery und Einstellungen zu Behandlungsteilnahme. Zudem werden die mittelfristige Wirksamkeit, die Rolle der Offenlegung im Alltag und die Kosteneffizienz in Bezug auf Lebensqualitätsgewinne überprüft. Die Rekrutierungsphase dauert noch bis Ende März 2024, sodass im Sommer 2024 erste Ergebnisse vorliegen werden.
Aufbauend auf dieser Studie wird das IWS-Programm für Jugendliche ab 2025 über eine BMBF-geförderte Studie (sog. HOPA-Studie) an insgesamt sechs Standorten (Ulm, Ravensburg-Weissenau, Augsburg, Mannheim, Neuruppin, Rostock) angeboten werden. In dieser kommenden Studie wird die Wirksamkeit von IWS im Vergleich zu Psychoedukation überprüft. Die HOPA-Studie wird auch untersuchen, ob das IWS-Programm kurz- und mittelfristig wirksam, kosteneffektiv und in verschiedenen Kontexten gut implementierbar ist. Implementierung wird u.a. in Bezug auf Akzeptanz des Programms durch Jugendliche und Eltern, auf Umsetzbarkeit in den Kliniken und auf Verstetigung nach Studienende untersucht werden.
Bei Interesse an Teilnahmebedingungen oder Informationen zur aktuellen IWS-Studie melden Sie sich bitte bei Frau Jana Hörger (jana-2.hoerger@uni-ulm.de, Tel. 0731 500 62303); bei Interesse am IWS-Programm und der HOPA-Studie bei Herrn Prof. Dr. Nicolas Rüsch (nicolas.ruesch@uni-ulm.de, 0731 500 62301).
Literatur
Mulfinger, N., Müller, S., Böge, I., Sakar, V., Corrigan, P. W., Evans‐Lacko, S., … & Rüsch, N. (2018). Honest, Open, Proud for adolescents with mental illness: pilot randomized controlled trial. Journal of Child Psychology and Psychiatry, 59, 684-691.
Rüsch, N. (2021). Das Stigma psychischer Erkrankung: Strategien gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Urban & Fischer/Elsevier: München.
Rüsch, N., & Kösters, M. (2021). Honest, Open, Proud to support disclosure decisions and to decrease stigma’s impact among people with mental illness: Conceptual review and meta-analysis of program efficacy. Social Psychiatry and Psychiatric Epidemiology, 56, 1513-1526.
Rüsch, N., Nehf, L., Djamali, J., Mulfinger, N., & Müller, S. (2019). In Würde zu sich stehen–Ein peer-geleitetes Gruppenprogramm für Jugendliche mit psychischen Erkrankungen. Nervenheilkunde, 38, 30-34.
Mein Kompass
Dürfen wir vorstellen: „Mein Kompass“ – eine Informationsplattform zu psychischen Erkrankungen für Jugendliche. Sie finden hier Informationen über Merkmale, Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten von psychischen Erkrankungen. Die Plattform soll vor allem Jugendliche ansprechen; sie bietet aber auch hilfreiche Hinweise für Freunde & Familienmitglieder. Alle Informationen auf dieser Webseite sind von Psycholog:innen der Universität Ulm verfasst und wissenschaftlich geprüft.
Dürfen wir vorstellen: „Mein Kompass“ – eine Informationsplattform zu psychischen Erkrankungen für Jugendliche. Sie finden hier Informationen über Merkmale, Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten von psychischen Erkrankungen. Die Plattform soll vor allem Jugendliche ansprechen; sie bietet aber auch hilfreiche Hinweise für Freunde & Familienmitglieder. Alle Informationen auf dieser Webseite sind von Psycholog:innen der Universität Ulm verfasst und wissenschaftlich geprüft.
Mein Kompass ist ein Projekt von Forscher:innen der Universität Ulm aus der Abteilung Klinische Psychologie und Psychotherapie. Das Projekt „Mein Kompass“ gehört zur Förderinitiative „Gesund ein Leben lang“, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert wurde. Es wurde von 2019 bis 2022 unterstützt.
Missbrauchsdarstellungen im Netz – Factsheet „Dos und Don‘ts“ hilft weiter
Was kann ich tun, wenn ich im Internet auf Missbrauchsdarstellungen stoße? An wen kann ich mich wenden? Und können die Inhalte gelöscht werden? Antworten darauf gibt das Safer Internet Centre bzw. die Internet-Beschwerdestelle mit einem neuen Factsheet.
Was kann ich tun, wenn ich im Internet auf Missbrauchsdarstellungen stoße? An wen kann ich mich wenden? Und können die Inhalte gelöscht werden? Antworten darauf gibt das Safer Internet Centre bzw. die Internet-Beschwerdestelle mit einem neuen Factsheet. Anlass dafür war der europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch am 18. November 2023. Das Factsheet beinhaltet die wichtigsten „DOs und DON’Ts“ und gibt Interessierten und Betroffenen konkrete Hilfestellungen.
Weitere Infos zur Internet-Beschwerdestelle gibt`s online.
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Online-Kurs „Extremistische Einstellungen in der ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung – Radikalisierungsprozesse wahrnehmen – einschätzen – handeln“
Online-Kurs „Extremistische Einstellungen in der ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung – Radikalisierungsprozesse wahrnehmen – einschätzen – handeln“
Extremistische und menschenverachtende Einstellungen sind in der Allgemeinbevölkerung verbreitet und stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Auch Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind mit extremistischen Einstellungen im Rahmen der Krankenbehandlung konfrontiert. Das Spektrum umfasst dabei neben den klassischen Phänomenbereichen wie dem Rechts- und Linksextremismus sowie islamistisch motivierten Ideologien auch neuere Strömungen, z.B. die sogenannte „Querdenker“-Bewegung.
Vor diesem Hintergrund entwickelte die Ulmer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie eine zertifizierte E-Learning-Fortbildung „Extremistische Einstellungen in der ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung – Radikalisierungsprozesse wahrnehmen – einschätzen – handeln“. Seit Januar 2024 ist eine Teilnahme für Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich möglich. Neben Grundlagenwissen können vor allem Psychotherapeut:innen Zusatzmodule bearbeiten, die speziell die drei Richtlinienverfahren berücksichtigen: Verhaltenstherapie, Systemische Therapie sowie Psychoanalytische/Tiefenpsychologische Verfahren.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Teilnehmende 68 CME-Punkte. Die Fortbildung ist kostenlos.
Zum Kurs geht es hier.
Neuer Online-Kurs – „Sexualisierte Gewalt: Prävention und Intervention im Kontext Schule“
Neuer Online-Kurs – „Sexualisierte Gewalt: Prävention und Intervention im Kontext Schule“
Ein neues E-Learning-Angebot der Ulmer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie ist gestartet: „Sexualisierte Gewalt: Prävention und Intervention im Kontext Schule“. Der Kurs richtet sich an Personen, die an einer niedersächsischen Schule tätig sind (Lehrkräfte, Schulleitung, Mitarbeitende der Schulverwaltung, Schulpsychologie und Schulsozialarbeit, pädagogische Mitarbeitende, Klassenassistenzen) sowie Studierende, die an einer Hochschule in Niedersachsen eingeschrieben sind und ihre berufliche Zukunft an einer niedersächsischen Schule planen.
Der Online-Kurs bietet eine Übersicht zu den Themen sexueller Kindesmissbrauch und Kinderschutz im Kontext Schule und liefert Informationen sowie Anstöße zur (Weiter-)Entwicklung von Konzepten zum Schutz vor sexueller Gewalt in Schulen. Die Vermittlung der Kursinhalte erfolgt u. a. über Textmaterialien, Videoclips und praktische Fallbeispiele.
Ziel des Kurses ist es, das Wissen, aber auch die Handlungskompetenz und emotionale Kompetenz der Teilnehmenden im Umgang mit dem Thema sexueller Kindesmissbrauch und Kinderschutz im Kontext Schule zu fördern und Anstöße zur (Weiter-)Entwicklung von Schutzkonzepten in schulischen Institutionen zu vermitteln.
Weitere Informationen und den Link zur Registrierung gibt es hier.
Online-Kurs „Gute Kinderschutzverfahren“ – es geht weiter.
Online-Kurs „Gute Kinderschutzverfahren“ – es geht weiter.
Der beliebte Online-Kurs „Gute Kinderschutzverfahren“, entwickelt von der Ulmer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, zum Themenkomplex familiengerichtliche Kinderschutzverfahren und kindgerechte Justiz wird ab 2024 über die Kinderschutzplattform des Saarlandes weiterhin angeboten: für Saarländer kostenfrei, andere Teilnehmende zahlen 140€.
Das Basiscurriculum des Kurses umfasst Informationen zu den Aufgaben und zur Zusammenarbeit der professionellen Akteure sowie zum Ablauf von Kinderschutzverfahren. Außerdem werden tatsachenwissenschaftliche Grundlagen vermittelt, unter anderem zu Misshandlungsformen und -folgen, Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopathologie, sowie rechtliche Grundlagen zur Kindeswohlgefährdung, kindgerechter Befragung, Schweigepflicht und Datenschutz.
Zielgruppen des Kurses sind Familienrichter:innen und Fachkräfte aus Jugendämtern, Verfahrensbeistände, familienpsychologische Sachverständige und Fachanwält:innen für Familienrecht. Der Kurs ist auch für Fachkräfte in spezialisierten Beratungsstellen und in der Erziehungsberatung sowie für Träger der freien Jugendhilfe, die an Kinderschutzverfahren beteiligt sind, geeignet.
Die Bearbeitungszeit des Online-Kurses zur Erlangung des Zertifikats umfasst ca. 55 Stunden. Darüber hinaus stehen Lerninhalte zur Verfügung, die nicht für die Erlangung des Zertifikats benötigt werden. Der Online-Kurs wird von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 54 CME-Punkten zertifiziert.
Bei Interesse können Sie sich über die Homepage des Projektes in die Interessent:innenliste eintragen und erhalten so rechtzeitig alle Infos zum Kursstart.
DGKJP virtuell – Fort- und Weiterbildung im Netz
DGKJP virtuell – Fort- und Weiterbildung im Netz
Die online-basierte Fort- und Weiterbildungsreihe der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) bietet fortlaufend digitale Veranstaltungen an, in denen aktuelle Informationen zu häufigen Krankheitsbildern sowie zu wichtigen Gesetzen vermittelt werden. Die Teilnahme ist kostenfrei und richtet sich an Mitglieder der DGKJP sowie alle am Fachgebiet Interessierten.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Die Veranstaltungsreihe wird von der Bayrischen Ärztekammer CME-zertifiziert. Der Streaming-Link zur Veranstaltung wird 15 Minuten vor Beginn freigeschaltet und ist dann über den Button „Zum Live-Stream“ abrufbar. Eine vorherige Registrierung ist nicht notwendig.
Das nächste Thema ist „E-Health“ am 12. Juni 2024; Referent ist Prof. Dr. Tobias Renner.
Zu der Veranstaltungsreihe geht es hier.
Veranstaltungen
„Medizin und Politik: Gemeinsam für Kinderschutz!“ –
Jahrestagung der DGKiM
Wann: 03. und 04.05.2024
Wo: Campus Virchow Klinikum der Charité, Berlin
Die 15. Jahrestagung der DGKiM setzt sich zum Ziel, den Kinderschutz auf politischer Ebene zu stärken. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach eröffnet die Veranstaltung. Spannende Vorträge zu Themen wie „Kindheitstraumata in der Erwachsenenpsychotherapie“ und „Kinderschutz in der Schwangerschaft“ sowie Seminare zu Dokumentation, Spurensicherung und DNA-Analyse bieten praxisorientierten Input für alle Berufsgruppen im medizinischen Kinderschutz.
Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung gibt es hier.
„Safeguarding and Disability“ –
International Safeguarding Conference (ISC)
Wann: 18.-21.07.2024
Wo: Rom/Italien
Die jährliche „International Safeguarding Conference“ (ISC) bietet Fachleuten aus verschiedenen Bereichen die Gelegenheit zur Vernetzung und zum Austausch über den Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen vor Missbrauch. Teilnehmende, darunter führendes Kirchenpersonal, Fachkräfte im Bereich Kinderschutz, Traumaspezialist:innen, Akademiker:innen und Forscher:innen, widmen sich der Prävention von Missbrauch. Die nächste Konferenz in Rom im Juli 2024 widmet sich dem Thema „Safeguarding and Disability“.
Nähere Informationen gibt es hier.
„Erhebliche Vernachlässigung“ –
Fachtag der Medizinischen Kinderschutz-Hotline
Wann: 04.09.2024 von 10.00 – 17.00 Uhr
Wo: Online
Emotionale und körperliche Vernachlässigung sind bisweilen schwer zu greifen, verlaufen nicht selten chronisch und können erhebliche Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen haben. Mit dem diesjährigen Fachtag der Medizinischen Kinderschutz-Hotline soll die Gelegenheit genutzt werden, mehr Aufmerksamkeit für das Problem zu schaffen. Gemeinsam mit renommierten Expert:innen wird erörtert, welche Hilfen das neue soziale Entschädigungsrecht, das mit dem SGB XIV am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, für die Betroffenen bietet.
Wirksame Hilfen für Betroffenen setzen jedoch informierte Fachkräfte voraus. Insbesondere im Umgang mit von Vernachlässigung betroffenen Kindern und Jugendlichen sind in den Anfragen an die Medizinische Kinderschutz-Hotline aus dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe und den Familiengerichten weiterhin erhebliche Unsicherheiten festzustellen. Ziel ist es, dass alle beteiligten Berufsgruppen konkretes Wissen und Hilfestellung an die Hand bekommen, betroffene Kinder und Jugendliche besser wahrzunehmen.
Bitte melden Sie sich hier bis zum 30.08.2024, verbindlich zur Veranstaltung an.
Den Streaming-Link wird Ihnen zeitnah vor der Veranstaltung zugeschickt. Es stehen einige wenige Plätze für eine Präsenzteilnahme zur Verfügung.
Rückfragen können geschickt werden an Frau Nadine Ackermann:
E-Mail: kinderschutzhotline.kjp@uniklinik-ulm.de
Webseite: www.kinderschutzhotline.de
„Krise? – Wandel!“ –
XXXVIII. DGKJP Kongress
Wann: 18.-21. September 2024
Wo: StadtHalle Rostock
Nie zuvor war das Thema der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen so präsent wie heute. Die aktuellen Krisen wie die COVID-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und der Klimawandel belasten Familien und Kinder zunehmend. Trotz politischem Willen sind Hilfesysteme fragil, und der Fachkräftemangel bleibt eine Herausforderung. Der Kongress der DGKJP 2024 mit dem Titel „Krise!? Wandel!“ soll diese Veränderungen reflektieren. Ziel ist es, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Belastungen zu verbessern und gesellschaftliche Veränderungen innerhalb des Faches angehen. Der Kongress bietet eine Plattform für den fachlichen und fachübergreifenden Austausch über die psychische Gesundheit junger Menschen.
Abstracts können bereits eingereicht werden und auch eine Registrierung ist bereits möglich. Weitere Infos finden Sie hier.