Schwerpunkt

Sexualisierte Gewalt durch Frauen

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

die Sommer-Ausgabe des Dazugehören-Newsletters richtet den Fokus auf ein Thema, dem in der Öffentlichkeit bislang wenig Beachtung zukommt: sexualisierte Gewalt durch Frauen.

In der gesellschaftlichen Wahrnehmung ist die Vorstellung noch immer weit verbreitet, dass Frauen Kindern gegenüber grundsätzlich fürsorglich, schützend und unterstützend agieren. Die Frau – vor allem die Mutter – als Täterin ist für viele Menschen noch immer undenkbar. Dieses Tabu muss aufgebrochen werden. Dazu möchte dieser Newsletter einen Beitrag leisten.

Darüber hinaus sind aber auch andere Beiträge zu den Themen Kinderschutz und Unterstützung psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher Teil der Ausgabe.

Das Dazugehören-Team wünscht eine informative Lektüre.

PS: Diesen Newsletter können Sie auch als PDF herunterladen.

 

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Schwerpunkt

Sexualisierte Gewalt durch Frauen

Bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird in der Regel an Männer als Täter gedacht. Frauen, die sexualisierte Gewalt an Kindern ausüben, werden hingegen immer noch tabuisiert. Mit diesem Themenschwerpunkt möchte der Dazugehören-Newsletter dazu beitragen, das zu ändern.

Bevor es mit dem Themenschwerpunkt losgeht, soll zunächst erklärt werden, warum im Folgenden der Begriff „sexualisierte Gewalt“ genutzt wird. In der Fachwelt, im Volksmund und in den öffentlichen Medien werden nämlich unterschiedliche Begriff genutzt: Kindesmissbrauch, sexueller Missbrauch oder sexuelle bzw. sexualisierte Gewalt. Welcher Begriff wie konnotiert ist, wird in der Info-Box erklärt.

Begriffsklärung: „Sexueller Missbrauch“, „sexuelle Gewalt” oder „sexualisierte Gewalt“?

„In Deutschland wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ oder „Kindesmissbrauch“ in der breiten Öffentlichkeit, in den Medien, in der Politik und im Strafgesetzbuch verwendet. Die Begriffe „sexuelle Gewalt“ oder „sexualisierte Gewalt“ gegen Kinder und Jugendliche werden häufiger in der Fachpraxis und der Wissenschaft genutzt. Diese Formulierungen machen die Schwere der Taten deutlich und stellen heraus, dass es sich dabei um Gewalt handelt, die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird. Sie sind niemals eine sexuelle Erfahrung, sondern immer Gewalt.

Vielfach wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ als unpassend kritisiert, weil Missbrauch immer auch einen legitimen Gebrauch voraussetzen würde, was aber bei Sexualität gegenüber Kindern grundsätzlich ausgeschlossen ist. Gegen diese Kritik spricht, dass gerade der Missbrauch des Vertrauens von betroffenen Kindern oder Jugendlichen das Wesen dieser Taten ausmacht, er in der Bevölkerung sehr verbreitet ist und auch im Strafrecht nach wie vor gebraucht wird.

Außerdem wird bei den Begriffen „sexuelle Gewalt” oder „sexualisierte Gewalt” im Gegensatz zum Begriff „Missbrauch“ weniger deutlich, dass es sich auch dann um sexuelle Gewalt handeln kann, wenn dabei keine körperliche Gewalt zum Einsatz kommt.“

Quelle: https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/definition-von-kindesmissbrauch
Stand: 05.06.2023

 

Sexualisierte Gewalt an Kindern – Täter oder Täterin?

Sexualisierte Gewalt wird – laut Webseite der UBSKM – in etwa 75 bis 90 Prozent der Fälle durch Männer oder männliche Jugendliche ausgeübt, zu etwa 10 bis 25 Prozent durch Frauen und weibliche Jugendliche. Sowohl Täter als auch Täterinnen missbrauchen Minderjährige jeden Geschlechts, jedoch missbrauchen Frauen eher Jungen, während Männer eher Mädchen missbrauchen. Es ist davon auszugehen, dass sexualisierte Gewalt durch Frauen seltener entdeckt wird, weil ihnen solche Taten weniger zugetraut werden.

Sind Frauen die Täterinnen, so zeigt sich in der Regel ein Muster früh beginnender, wiederholter und lang andauernder Anwendung sexualisierter Gewalt. Im Durchschnitt starten die Übergriffe im Alter von 6 Jahren und dauern etwa 7 Jahre an. Die Täterinnen stammen vor allem aus dem Familienkreis. Überwiegend ist die eigene Mutter des Kindes die Täterin (vgl. UKASK 2021, S. 4f)

 

Was ist sexualisierte Gewalt?

Auf der Webseite der „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)“ findet sich folgende Definition:

„In den Sozialwissenschaften, der Pädagogik oder Psychologie wird jede sexuelle Handlung, die an, mit oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können als sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt definiert. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten Minderjähriger zu befriedigen.“

Die rechtliche Definition ist etwas enger gefasst. Wer mehr darüber erfahren möchte, kann das Fact Sheet der UBSKM zum Thema „Strafrecht und sexueller Kindesmissbrauch“ lesen.

 

 

Welche Motive haben Täterinnen (und Täter)?

In der wissenschaftlichen Literatur werden hinsichtlich der Motive von Tätern bzw. Täterinnen zwei Gruppen unterschieden. Demnach wäre die Tat einzuordnen als Folge

  • einer Ersatzhandlungen oder
  • einer Präferenzstörung.

Ersatzhandlung: Der sexuelle Übergriff auf das Kind wird als „Ersatz“ für die eigentlich gewünschte sexuelle Beziehung zu einem/einer altersentsprechenden Partner:in eingeordnet. Täter:innen sind in der Regel nicht präferenzgestört.

Präferenzstörung: Präferenzgestörte Täter:innen zeigen eine sexuelle Ansprechbarkeit, d.h. Präferenz für den kindlichen (vorpubertären) oder den jugendlichen (frühpubertären) Körper. Ersteres wird als „Pädophilie“ bezeichnet, letzteres als „Hebephilie“ (vgl. Kuhle, Grundmann & Beier 2015, S. 111).

Obwohl sowohl Männer als auch Frauen sexuelle Übergriffe an Kindern verüben, ist davon auszugehen, dass Täterinnen weniger aus präferenzgestörten Gründen agieren, sondern ihre Übergriffe als Ersatzhandlungen zu werten sind (vgl. Kuhle, Grundmann & Beier 2015, S. 117).

Ein einheitliches Profil von Tätern oder Täterinnen gibt es laut UBSKM jedoch nicht: In verschiedenen, auch länderübergreifenden Studien werden unterschiedliche Faktoren herausgestellt, die zur Tat führen. Als ein wesentliches Motiv gilt in vielen Fällen der Wunsch, Macht auszuüben und durch die Tat ein Gefühl von Überlegenheit über eine Person zu erlangen.

Ein weiteres Motiv kann eine sadistische Motivation sein, d.h. Lustgewinn, indem einer anderen Person körperliches oder psychisches Leiden zugefügt wird. Zudem kann der Übergriff auch zur Bestrafung oder aus Einsamkeit heraus durchgeführt werden (vgl. UKASK 2021, S. 6f)

Wer sind die Täterinnen?

Bei bisherigen Versuchen der Erklärung von sexualisierter Gewalt durch Frauen wurde die Frau als Täterin als passiv, vorbelastet oder nur vermindert zurechnungsfähig dargestellt. Damit wurde ihnen die Verantwortung für ihre Taten ein Stück weit abgesprochen. Basierend auf einer Auswertung von Anhörungen und Berichten der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurden jüngst vier Stereotype von Täterinnen (vgl. Gebhardt et al. 2021, S. 36ff) entwickelt, die sich von bisherigen, eher passiv konstruierten Typologien abheben:

Die sadistische Täterin zeichnet sich durch ein starkes Ausmaß an Gewaltanwendung aus, welche ihr (sexuelle) Befriedigung verschafft. Ihr zentrales Motiv ist Machtausübung. Um ihr Ziel zu erreichen, manipuliert die Täterin das Kind, stellt es als Lügner dar und vermittelt ihm durch Schuldzuweisungen, dass es die Gewalt verdient habe. Mit Bedrohungen und Bestrafungen versucht die sadistische Täterin, das Kind von einer Offenlegung der (sexualisierten) Gewalt abzuhalten.

Die parentifizierende Täterin sieht in dem Kind einen Verbündeten und einen Ersatz für (sexuelle) erwachsene Partner:innen. Sie versucht, das Kind durch Gespräche mit sexuellen Inhalten sowie durch die Einbettung sexueller Inhalte im Alltag zu desensibilisieren. Ihre Strategie ist also, ihre sexuelle Übergriffigkeit zu normalisieren, indem sie das Kind in seiner Wahrnehmung von „richtig/nicht übergriffig“ und „falsch/übergriffig“ verwirrt. Dabei belohnt sie das Kind mit Zuneigung, sodass es in seinem kindlichen Bedürfnis nach Nähe die sexuellen Übergriffe geschehen lässt.

Die vermittelnde Täterin führt Kinder dritten Tatpersonen zu, welche sexualisierte Gewalt an den betroffenen Kindern ausüben. Dabei kann es sich um zahlende Kund:innen handeln; es können aber auch Personen aus dem familiären und persönlichen Umfeld sein. Das Motiv der Täterin besteht darin, sich z.B. einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, die eigene Position in kriminellen Strukturen zu sichern oder zu verhindern, dass sie selbst Opfer von sexueller Gewalt wird. Sie bedient sich ebenfalls manipulativer Strategien, z.B. Schuldzuweisungen, oder verharmlost ihre eigene Rolle bzw. die Tat selbst.

Die instruierende Täterin tritt im Kontext von organisierten Gewaltstrukturen auf. Ihre Aufgabe besteht darin, die Kinder auf die sexualisierte Gewalt vorzubereiten sowie Grundkenntnisse über sexuelle Praktiken zu vermitteln.

Innerhalb der organisierten Gewalt tauchen zudem Mischformen der Stereotype auf. Zum einen gibt es die Mischform der sadistischen und vermittelnden Täterin, die Kinder Dritten zuführt, aber ebenfalls an der Gewalt beteiligt ist. Zum anderen gibt es in diesen Strukturen eine Mischform der instruierenden und der vermittelnden Täterin, welche die Kinder sowohl auf die Gewalt vorbereitet als auch den Täter:innen zuführt.

Täterinnen-Strategien

Die Strategien, welcher die Täterinnen sich bedienen, variieren je nach Motivlage und Art der Übergriffe.

Die sadistische Täterin macht sich die Unwissenheit und Unsicherheit des Kindes zu Nutze, um es für seine Zwecke zu manipulieren. Zudem versucht sie, das Kind weiter zu verunsichern, in dem sie es beleidigt und herabwürdigt, damit die Empfänglichkeit für weitere Manipulationen steigt und die sexualisierte Gewalt fortgesetzt werden kann. Außerdem stellt sie das Kind als Lügner da, sodass es seiner eigenen Wahrnehmung nicht mehr traut, oder weist dem Kind die Schuld zu, sodass es glaubt, die sexualisierte Gewalt verdient zu haben (vgl. Gebhardt et al. 2021, S. 37)

Die parentifizierende Täterin präsentiert ihre sexuelle Übergriffigkeit als Normalität, sodass das Kind sexuelle Übergriffe nicht als solche wertet und sich eine Gewöhnung einstellt. Das tut sie beispielsweise, indem sie den kindlichen Körper in sexueller Weise kommentiert oder mit dem Kind über ihre eigenen sexuellen Vorlieben spricht. Sie schließt ein Bündnis mit dem Kind und lässt eine starke emotionale Verstrickung entstehen. Zudem stellt sie die sexualisierte Gewalt z.B. als gemeinsames Geheimnis dar, das beide hüten müssen.

Die vermittelnde Täterin bedient sich ebenfalls der Schuldzuweisung. Zudem relativiert sie die sexualisierte Gewalt und vermittelt den Betroffenen, dass ihre Wahrnehmung der Übergriffe nicht mit der Realität übereinstimmen. Außerdem schafft sie Familiarität, indem sie die Kinder dazu auffordert, Täter:innen so anzusprechen, als seien sie mit dem Kind verwandt. Durch die Verwendung von Kosenamen aus dem Familienkontext schafft sie eine Vertrauensbasis zwischen Täter:in und Kind. Das erleichtert die Vermittlung des Kindes (vgl. Gebhardt et al. 2021, S. 37)

Die am häufigsten benannten Strategien zur Verdeckung der Ausübung sexualisierter Gewalt sind Drohungen und Erpressung. Zudem werden häufig Schweigegebote auferlegt oder die Betroffenen werden als unglaubwürdig dargestellt (vgl. UKASK 2021, S. 7)

Auswirkungen auf Betroffene

Im Rahmen der Studie „Sexueller Kindesmissbrauch durch Frauen“ der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs berichten die befragten Betroffenen sexualisierter Gewalt von negativen Folgen in den Bereichen

  • Sexualität,
  • Partnerschaft,
  • soziale Teilhabe,
  • schulische Bildung
  • und im Arbeitsleben.

Die Sexualität betreffend werden von Betroffenen vor allem belastende Gefühle, distanziertes Erleben oder gänzliche Vermeidung sexueller Kontakte berichtet. Zwei Drittel der Befragten geben an, psychische Störungen, wie z.B. Posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen und dissoziative Identitätsstörungen, entwickelt zu haben. Hinzu kommt die Erfahrung, so berichten es einige Betroffene, dass ihnen aufgrund der Tatsache, dass der Übergriff von einer Frau begangen wurde, nicht geglaubt wurde (vgl. UKASK 2021, S. 8).

 

„Mütter, die ihre Kinder missbrauchen, sind gesellschaftlich gesehen noch immer ein doppeltes Tabu.“

Jelena Gerke forscht an der Ulmer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit dem Fokus auf Frauen – insbesondere Mütter – als Täterinnen sowie den Auswirkungen auf betroffene Menschen.

Jelena Gerke | Quelle: KJPP Ulm

Frauen, die sexualisierte Gewalt an Kindern verüben – warum ist das für viele Menschen so unvorstellbar?

Bis heute wird bei dem Thema sexueller Kindesmissbrauch an männliche Täter und weibliche Betroffene gedacht. Auch wenn das die häufigste Geschlechterkonstellation bei sexuellem Kindesmissbrauch ist, ist es nicht die einzige. In zwei repräsentativen Befragungen der deutschen Bevölkerung haben wir gesehen, dass 6 – 10 % der Täter:innen weiblich sind. Der tatsächliche Anteil ist noch höher zu vermuten, denn Gewalt durch Frauen ist für betroffene Personen nicht leicht einzuordnen und zu benennen. Am Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch, zu dem wir in der Arbeitsgruppe die Begleitforschung machen, hat einmal eine Frau angerufen und erzählt, dass sie in der Kindheit von ihrer Babysitterin sexuell missbraucht wurde. Dann hat sie gefragt: „Gibt es überhaupt Missbrauch durch Frauen? Machen die so etwas?“ Wenn also nicht einmal eine betroffene Person selbst versteht und benennen kann, was ihr passiert ist, wie soll das dann gesamtgesellschaftlich möglich sein?

Wir haben die gesellschaftlichen Geschlechterstereotype, dass Frauen kümmernd und liebevoll sind, während Aggression und Gewalt eher Männern zugeschrieben wird. Wenn es um Mütter als Täterinnen geht, scheint es ein doppeltes Tabu zu geben und eine starke gesellschaftliche „friendly mother illusion“, also die Illusion, dass Mütter ihre Kinder grundsätzlich beschützen.

Sie sprechen von Müttern als Täterinnen. Welche Auswirkungen hat es auf die Betroffenen, dass die Täterin eine nahestehende Bezugsperson ist, die sie nach gängigem Verständnis eigentlich vor Unheil schützen sollte?

Wenn eine Mutter ihrem Kind sexualisierte Gewalt antut, kann das aus verschiedenen Gründen für das Kind schwieriger sein, als wenn es um andere Täter:innen geht. Aufgrund der gesellschaftlichen Annahme, dass Mütter ihre Kinder umsorgen und beschützen, hat das Kind gar keine Sprache und kein Verständnis für das Unrecht, was ihm passiert. Denn es hat möglicherweise in der Kindheit gelernt, dass es sich vor fremden Männern in Acht nehmen soll, aber nicht, dass es auch zu seiner Mutter und anderen Verwandten „Nein“ sagen darf und auf sein Gefühl hören darf, ob etwas okay ist oder nicht. Das Kind hat also gelernt, dass (fremde) Männer ihm etwas antun können und dass die eigene Mutter immer für es da ist und es umsorgt. Der Schritt, die Mutter als Gefahr zu erkennen und sich nach außen zu wenden, ist also schwieriger.

Studien zeigen, dass Kinder, die sexualisierte Gewalt erleben, sich am häufigsten an gleichaltrige Freund:innen oder die eigene Mutter wenden. Auch hier fällt für Betroffene von sexualisierter Gewalt durch die Mutter also schon eine Möglichkeit weg. Wenden die Kinder sich dann an Gleichaltrige mit ihren Erfahrungen und anschließend gemeinsam z. B. an Lehrer:innen, ist die Mutter häufig die erste Ansprechperson für die externen Fachkräfte, wenn diese (sexualisierte) Gewalt in der Familie vermuten.

Ein 2019 in Staufen aufgedeckter Fall hat gezeigt, dass auch unter Fachkräften eine „friendly mother illusion“ besteht. Dort wurde ein zu dem Zeitpunkt 9-jähriger Junge von seiner Mutter und ihrem wegen Sexualstraftaten vorbestraften Lebensgefährten über zwei Jahre schwer sexuell missbraucht und im Internet zum Missbrauch angeboten. Der Junge war dem Jugendamt bekannt, hatte sich bereits in Obhut befunden, wurde dann jedoch zur Mutter zurückgeführt, unter der Auflage, dass sie das Kind von ihrem Lebenspartner fernzuhalten habe. Die Einhaltung der Auflagen wurde nicht überprüft; der Mutter wurde hier vollständig vertraut. Schlussendlich hat sie ihren Sohn ebenso häufig und schwer sexuell missbraucht wie ihr Lebensgefährte.

Wie können sich betroffene Kinder und Jugendliche Hilfe holen? Erleben Betroffene von Missbrauch durch Frauen die Hilfesuche anders als Betroffene von Missbrauch durch Männer?

Wie schon gesagt, ist das Hilfeholen bei Frauen und insbesondere Müttern als Täterinnen deshalb bereits erschwert, weil die Betroffenen ja erstmal erkennen müssen, dass das falsch ist, was sie erleben bzw. erlebt haben. Das ist schon die erste Hürde. Wenn sie so weit sind zu sagen, „Das war falsch, mir geht es damit nicht gut, jetzt brauche ich Hilfe“, stoßen sie im Hilfesystem häufig auf Unglauben und Bagatellisierung. Die Forschung zeigt, dass Fachkräfte Missbrauch durch Frauen nicht so ernst nehmen wie Missbrauch durch Männer: Die Taten werden bagatellisiert, die Folgen weniger schlimm eingeschätzt und Täterinnen wird ein milderes Strafmaß zugesprochen als Tätern. Manche Betroffene berichten daher erst einmal von Missbrauch durch einen Mann bis sie Vertrauen aufgebaut haben.

Es gibt keine eindeutigen Anzeichen auf sexualisierte Gewalt oder Symptome, die sich infolge dessen spezifisch zeigen, deshalb ist eine Andeutung oder Aussage des betroffenen Kindes der wichtigste Hinweis für eine Fachkraft. Der erste Gedanke darf also nicht sein, „Deine Mutter meinte das sicherlich nicht so“ oder „Was kann eine Frau schon tun?“ oder bei einem Jungen „Warum hast du dich nicht gewehrt?“. Fachkräfte müssen sich der gesellschaftlichen und insbesondere ihrer eigenen Geschlechterstereotypen bewusst sein und Betroffene in einem solchen Moment ernst nehmen.

Sind Ihrer Einschätzung nach die Folgen für die betroffenen Kinder anderer Art als wenn der Täter oder die Täterin in keinem so nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen? Gibt es dazu Erkenntnisse?

Grundsätzlich kann sexueller Kindesmissbrauch mit verschiedenen psychiatrischen, körperlichen und psychosozialen Folgen einhergehen – muss aber nicht. Es gibt viele von Missbrauch betroffene Menschen, die resilient sind und einen Weg für sich gefunden haben, mit den Erfahrungen umzugehen. Die Forschung zeigt im Rahmen von Längsschnittstudien hinsichtlich der negativen Folgen zum Beispiel, dass Betroffene im Vergleich zu nicht-betroffenen Menschen von einem niedrigeren allgemeinen Wohlbefinden berichten, im Durchschnitt einen niedrigeren sozioökonomischen Status haben und häufiger wiederholt sexualisierte Gewalt erfahren. Zudem berichten erwachsene Betroffene vermehrt von Depressionen, Essstörungen und Suchterkrankungen, aber auch von Übergewicht sowie Autoimmunerkrankungen. Sexueller Kindesmissbrauch ist also mit einer Vielzahl an negativen Folgen assoziiert. Tatsächlich gibt es Studien, die zeigen, dass Betroffene von sexualisierter Gewalt durch Verwandte im Durchschnitt von mehr negativen Folgen berichten.

Speziell bezogen auf Frauen als Täterinnen haben wir kürzliche eine Studie publiziert, in der sich zeigte, dass die Folgen nach Missbrauch durch eine Frau ähnlich schwer sind wie die Folgen nach Missbrauch durch einen Mann. Es gab aber Unterschiede in der Art der psychiatrischen Folgeerscheinungen. Nach Missbrauch durch eine Frau wurden eher Symptome geschildert, die darauf hindeuten, dass Gefühle vermieden, unterdrückt oder betäubt werden sollen, beispielsweise Suizidalität, selbstverletzendes Verhalten, Substanzabhängigkeit und Schizophrenie. Menschen, die Missbrauch durch einen Mann erlebt haben, beschrieben eher Posttraumatische Belastungsstörung, affektive Störungen sowie Angst- und Essstörungen. Dieser Unterschied wird auf die Stigmatisierung zurückgeführt, die Menschen erleben, die Missbrauch durch eine Frau erfahren haben. Die Hürde, sich Hilfe zu holen, ist, wie bereits beschrieben, hoch. Daher vermuten wir hier einen eigenen, dysfunktionalen Umgang mit den Gefühlen. Interessant wäre, hier einmal genauer zu schauen, wie lange die Menschen jeweils brauchen, um sich zu öffnen und sich jemandem anzuvertrauen.

Was treibt die Mutter an, ihrem eigenen Kind gegenüber übergriffig zu werden?

Bei Frauen, die gegenüber Kindern sexuell übergriffig werden, gibt es ganz unterschiedliche Motive für die Tat. In der Forschung wurden bereits verschiedene Typologien erstellt, um die Frauen näher zu beschreiben und zu kategorisieren, die „so etwas tun“. Häufig beschriebene Typen sind zum Beispiel die Co-Täterin, die in Abhängigkeit oder unter Zwang eines Mannes handelt, die vorbelastete Täterin, die selbst Missbrauchserfahrungen gemacht hat und ihr Trauma nun intergenerational weitergibt, die psychisch kranke bzw. substanzabhängige Frau, und die Lehrerin, die eine „romantische Beziehung“ mit ihrem Schüler hat (Teacher-Lover-Typ). Das grundsätzliche Problem an dieser häufig zitierten Typologie – und das hat eine Studie aus Hamburg sehr gut beschrieben – ist, dass all diesen Frauen im Grunde die Verantwortung für die Tat abgesprochen wird. Und somit folgt sie auch wieder dem gesellschaftlichen Stereotyp, dass Frauen im Grunde gut und harmlos sind, wenn da nicht die psychische Erkrankung, der Alkohol, der sie unterdrückende Mann usw. wäre.

Eine Strafaktenanalyse hat gezeigt, dass Männer, die sexuelle Gewalt ausüben, eher selbstbezogene Motive haben (z. B. eigene sexuelle Befriedigung), während Frauen zwar auch aus eigenem Antrieb (z. B. eigene sexuelle Befriedigung, Bedürfnis nach Nähe und Wärme), aber vor allem aus fremdbezogenen Motiven (sexuelle Befriedigung der Co-Täter:innen) handeln. Es bedarf weiterer Forschung, um die Täterinnen und ihre Motive genau zu beschreiben, aber selbst, wenn die Motive sich eher auf das Gegenüber beziehen, darf Frauen nicht jegliche Verantwortung für die Gewalt abgesprochen werden.

Ein weiterer Aspekt ist, dass Mütter häufig Bystander sind, also Personen, die vom sexuellen Missbrauch wissen, oder ihn zumindest vermuten, ohne einzugreifen. In jedem dritten Fall sexuellen Kindesmissbrauchs durch einen Mann ist die Mutter des Kindes Bystander. Und obwohl auch hier Abhängigkeiten und empfundene Ausweglosigkeit der Mutter im Spiel sein können, trägt sie hier eine Verantwortung, ihr Kind zu schützen. Natürlich ist es Aufgabe des Hilfesystems, sie dabei zu unterstützen und ihr entsprechend niedrigschwellige Anlaufstellen zu bieten.

Wie kann man den Betroffenen als Kindern bzw. später als Erwachsenen helfen?

Zuhören. Ernstnehmen. Zeit geben.

Sich der eigenen Geschlechterstereotype und stigmatisierenden Gedanken bewusst machen („Warum hat er sich nicht gewehrt oder ist einfach gegangen?“, „Vielleicht hat er auch mit ihr [der Täterin] geflirtet.“, „Ach, deine Mama meinte es nicht so.“, „Vielleicht hast du da etwas falsch interpretiert?“).

Die Person nach der Offenlegung der Erfahrung nicht anders behandeln als vorher. Menschen, die Gewalt erlebt haben, tut es gut, danach eine gewisse Normalität zu erfahren und keinen „Sonderstatus“ zu bekommen. Auch Humor darf sein, um die Situation zu normalisieren. Es kann auch hilfreich sein, sich der eigenen stigmatisierenden Gedanken über „Opfer“ bzw. Gewaltbetroffene bewusst zu werden.

Da sein. Anbieten, gemeinsam Hilfe zu suchen. Zum Beispiel niedrigschwellige Hilfe wie das anonyme und bundesweite Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch.

Nicht überstützt handeln, z. B. sehr bedacht mit einer Strafanzeige/Info an die Polizei umgehen, denn diese kann nicht zurückgenommen werden.

Es ist okay, nicht sofort zu wissen, was zu tun ist. Was nicht okay ist, ist weg zu schauen.

Was kann man tun, um das Tabu „sexualisierte Gewalt durch Frauen“ aufzubrechen? Was wird schon getan und was ist noch nötig?

Geschlechterstereotype aufbrechen: Wenn Frauen nicht mehr nur sexuell passive, fürsorgliche und liebevolle Eigenschaften zugeschrieben werden, ist es auch nicht mehr unmöglich und unglaublich, im wahrsten Sinne des Wortes, dass Frauen Gewalttäterinnen sein können. Wenn Männer „schwach“ und verletzlich sein dürfen, können sie sich nach belastenden Gewalterfahrungen auch Hilfe holen.

Das Aufbrechen der Geschlechterstereotype trägt dazu bei, Gewalt durch Frauen denkbarer zu machen, aber auch, das Machtungleichgewicht der Geschlechter im Allgemeinen zu reduzieren. Das fängt schon im Kindesalter an, wenn Mädchen auch raufen und Jungen auch weinen dürfen – aber ich habe das Gefühl, dass wir uns in diese Richtung schon langsam entwickeln.

Insbesondere in der Prävention von sexualisierter Gewalt sind natürlich Schulungen hilfreich. Wir haben eine Studie durchgeführt und veröffentlichen diese aktuell, in der sowohl vor als auch nach einer Weiterbildung Situationen auf einer 7-stufigen Skala als mehr oder weniger missbräuchlich eingeschätzt werden sollten. Die Ergebnisse zeigen, dass die Fachkräfte die Situationen nach der Schulung bedeutend eher als missbräuchlich eingeschätzt haben. Forschungsergebnisse zeigen aber auch, dass Fachkräfte häufig bereits für das Thema Frauen als Täterinnen sensibilisiert sind und es als wichtig erachten. Die gleiche Studie beschreibt aber auch, dass Fachkräfte, die das Thema als wichtig einschätzen, dies im alltäglichen Umgang mit Fällen noch nicht umsetzen konnten. Neben Schulung braucht es also auch Supervision und offenen fachlichen Austausch in der alltäglichen Arbeit.

Wo ist noch Forschungsbedarf im Hinblick auf Frauen bzw. Mütter als Täterinnen?

Mein Eindruck ist, dass die meiste Forschung in dem Bereich sich mit den Täterinnen und ihren Motiven bzw. Hintergründen beschäftigt. Die Frage „Warum machen Frauen so etwas?“ höre ich immer als erstes, wenn ich mein Promotionsthema nenne. Würde man das auch als erstes bei Tätern denken: „Warum machen Männer so etwas?“

Die wenigsten fragen, „Warum habe ich das noch nie in Betracht gezogen, dass es das gibt?“ oder „Was macht das mit den betroffenen Menschen?“ – und das spiegelt sich auch in der Forschung wider. Zu wenig Augenmerk liegt meines Erachtens auf der Betroffenenperspektive – also den Aspekten, die wir nun schon besprochen haben: den Folgen, der Hilfesuche, der Stigmatisierung, den Schamgefühlen, dem Selbst-nicht-verstehen-was-man-da-eigentlich-erlebt-hat.

In der Täter:innen-Forschung könnte man in meinen Augen auch noch einen Schritt weitergehen und genauer beschreiben, wie groß die Spannweite ist von Mitwissenden und Täter:innen. Die vielen Bystander, also die Personen – meistens Mütter –, die Bescheid wissen, etwas vermuten, etwas beobachten und nicht eingreifen, haben bisher zu wenig Beachtung gefunden.

Frau Gerke, ich danke Ihnen für das Gespräch.

Literaturverzeichnis

Kuhle, L.F., Grundmann, D. & Beier, K.M.(2015): Sexueller Missbrauch von Kindern: Ursachen und Verursacher. In: Fegert, J.M., Hoffmann, U., König, E. et al. (Hrsg.): Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Ein Handbuch zur Prävention und Intervention für Fachkräfte im medizinischen, psychotherapeutischen und pädagogischen Bereich. Springer Berlin Heidelberg

Gebhardt, T., Briken, P., Tozdan, S. et al. (2022): Typen und Strategien von Täterinnen bei sexuellem Kindesmissbrauch. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 16, 34–41 https://doi.org/10.1007/s11757-021-00695-4

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM): Definition von sexuellem Missbrauch. https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/definition-von-kindesmissbrauch Stand: 13.06.2023

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM): Wer sind die Täter und Täterinnen? https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/wer-sind-die-taeter-und-taeterinnen Stand: 13.06.2023

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs – UKASK (Hrsg.) (2021): Sexueller Kindesmissbrauch durch Frauen. Zusammenfassung der Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt. Berlin. https://www.aufarbeitungskommission.de/wp-content/uploads/Sexueller-Kindesmissbrauch-durch-Frauen_Zusammenfassung_bf.pdf

Link-Tipps

Wie häufig findet sexualisierte Gewalt an Kindern überhaupt statt? Studien in Deutschland haben gezeigt, dass jede:r siebte bis achte Erwachsene in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlebt hat. Es kann davon ausgegangen werden, dass in jeder Schulklasse etwa ein bis zwei Kinder betroffen sind. Eine Übersicht bietet das Faktendokument des UBSKM.

Frauen als Täterinnen? Bei sexualisierter Gewalt an Kindern wird in der Regel an einen männlichen Täter gedacht. Frauen, die sexuelle Übergriffe an Kindern verüben, stellen in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema dar. Anhand einer qualitativen Datenanalyse wurde deshalb untersucht, welche Rolle Frauen im Kontext sexualisierter Gewalt gegen Kinder spielen und welche Strategien sie dabei verfolgen. Der gesamte Beitrag kann hier heruntergeladen werden.

Wie gehen Täter:innen eigentlich vor? In der Regel manipulieren sie die Gefühle und Wahrnehmung der Betroffenen. Wie können Erwachsene mit solchen Täter:innenstrategien umgehen und Kinder vor dieser Manipulation schützen? Die Broschüre „Nicht wegschieben!“ des BMFSFJ und der UBSKM zeigt spezifische Strategien von Täter:innen auf und zeigt auch, was Erwachsene tun können, um solchen Strategien vorzubeugen und Kinder zu schützen. Verfügbar ist sie hier.

Welche Folgen von sexualisierter Gewalt an Kindern zeigen sich kurz- bzw. langfristig? Sexualisierte Gewalt an Kindern kann unterschiedliche kurz- und/oder langfristige Auswirkungen haben. Insbesondere die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) sowie Substanzmissbrauch konnte bei Betroffenen nachgewiesen werden. Falls Sie weitere Informationen zu den Auswirkungen von sexualisierter Gewalt bei Betroffenen suchen, werden Sie bei der englischsprachigen Übersichtsstudie fündig.

Neuigkeiten

Vorstellung der Zahlen kindlicher Gewaltopfer – Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022

Die Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2022 zeigt, dass die Politik digitale sexuelle Gewalt mehr in den Fokus rücken muss, denn es gab nicht nur einen Anstieg bei Missbrauchsdarstellungen von Kinder- und Jugendpornografie.

Die Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2022 zeigt, dass die Politik digitale sexuelle Gewalt mehr in den Fokus rücken muss, denn es gab nicht nur einen Anstieg bei Missbrauchsdarstellungen von Kinder- und Jugendpornografie. Auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Missbrauchsdarstellungen und jugendpornografische Inhalte besaßen, herstellten, erwarben oder insbesondere über die sozialen Medien weiterverbreiteten, hat sich seit 2018 verzwölffacht. Das Dunkelfeld insgesamt und auch der Anteil an Straftaten, von denen die Polizei keine Kenntnis erhält, ist jedoch um ein Vielfaches größer.

Die Ergebnisse der PKS wurden von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus und dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA) Holger Münch in Berlin vorgestellt. Kerstin Claus wies darauf hin, dass die meisten tatverdächtigen Minderjährigen nicht vorsätzlich oder sexuell motiviert handelten, sondern aus einer digitalen Naivität heraus: Vermeintlich „coole“ Bilder oder Clips werde mit Musik, Geräuschen, Texten oder Animationen versehen und tausendfach weitergeleitet. Vielfach werde gar nicht verstanden, dass es sich um Darstellungen von sexueller Gewalt handelt. Sie fordert vor diesem Hintergrund keine strafrechtliche Verfolgung, sondern Aufklärungsarbeit: „Hier braucht es (medien-)pädagogische Ansätze: Kinder und Jugendliche müssen in die Lage versetzt werden, das Material klar als sexuelle Gewaltdarstellungen einzuordnen und ihr eigenes Handeln und das ihrer Peer Group zu hinterfragen. Hier sind vor allem Eltern und pädagogische Fachkräfte gefragt.“

Weiterführende Informationen zur PKS sowie den Statements von Kerstin Klaus und Holger Münch gibt es hier.

Quelle: UBSKM / © Janine Schmitz / Photothek

„Mitentscheidung, Mitgestaltung und Mitverantwortung – das sollte unser Leitgedanke sein!“ – ein Gespräch mit Ekin Deligöz über ihren Einsatz für Inklusion und ihren Kampf gegen Kinderarmut

Teilhabe und Inklusion sind wichtige Themen, die in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, sollen die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Teilhabe und Inklusion sind wichtige Themen, die in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, sollen die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Dazu hat sich Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Herausgeber des Dazugehören-Newsletters, mit Frau Ekin Deligöz ausgetauscht. Sie ist Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Abgeordnete des Deutschen Bundestages (Bündnis 90 / Grüne).

   

Quelle: © Büro Ekin Deligöz

Warum ist mehr Teilhabe für unsere Gesellschaft wichtig und was muss dafür getan werden?

Ekin Deligöz: Alle Menschen haben ein Recht, umfassend in die Gesellschaft einbezogen zu werden und dort ihren Platz zu finden. Die UN-Behindertenrechtskonvention sichert Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe zu – an der tatsächlichen Umsetzung müssen wir aber noch arbeiten. Teilhabe darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern muss aktiv jeden Tag gelebt werden, in der Familie, in der Bildungs- und Betreuungseinrichtung, in der Freizeit und am Arbeitsplatz. Davon sind wie leider noch weit entfernt, denn täglich stoßen Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen auf Barrieren, die sie vom gesellschaftlichen Leben ausgrenzen. Das ist nicht nur schmerzhaft für die Betroffenen, es verhindert auch, dass ihre Perspektiven, Erfahrungen und Kompetenzen in unserer Gesellschaft sichtbar werden. Für eine zukunftsfähige Gesellschaft braucht es aber genau das: vielfältige Sichtweisen und mehr Verständnis von- und füreinander. Das trägt nicht nur zur individuellen Lebensqualität bei, sondern stärkt auch unsere Gesellschaft insgesamt.

Unser Leitgedanke sollte lauten: Mitentscheidung, Mitgestaltung und Mitverantwortung in allen Belangen und von allen Menschen, mit oder ohne Behinderung, unabhängig vom Alter, Herkunft oder Geschlecht. Wir brauchen eine umfassende Einbeziehung von allen Menschen in ihren individuellen Problemlagen – nicht über sie, sondern mit ihnen reden! Sie sind die Experten und Expertinnen in eigener Sache und müssen die Möglichkeit erhalten, sich mit ihren wertvollen Erfahrungen einzubringen.

Was macht für Sie eine inklusive Gesellschaft aus? Was sind Ihre Wünsche in Bezug auf die Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft in Deutschland?

Ekin Deligöz: Inklusion ist ein Thema, das uns alle angeht. Für eine inklusive Gesellschaft braucht es jede und jeden von uns: diejenigen, die täglich Ausgrenzung erfahren, aber auch diejenigen, die im Alltag kaum auf Hindernisse stoßen. Sie setzt voraus, dass Menschen einander wahrnehmen und in ihren Bedürfnissen ernst nehmen und sich akzeptieren – so wie sie sind. Dann können wir auf die Möglichkeiten schauen und nicht auf das, was nicht geht.

Seitdem Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 ratifiziert hat, ist schon viel passiert. Aber noch längst erhalten Menschen mit Behinderungen nicht zuverlässig die Unterstützung, die sie brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Auch in Sachen Barrierefreiheit und Gleichbehandlung gibt es noch viel Luft nach oben. Wir brauchen einen noch stärkeren Fokus auf das Thema. Daher ist es wichtig, es fortlaufend öffentlich zu machen, Konzepte zu prüfen und Strukturen flexibel anzupassen. Allen Menschen muss die gleiche Lebenswelt offenstehen!

Inklusion muss der Standard werden, in der Schule, beim Sportverein, am Arbeitsplatz, in Museen, Kaufhäusern, Restaurants oder auch bei der Besetzung von öffentlichen Ämtern. Und hierfür müssen die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Das bedeutet manchmal etwas mehr Aufwand, braucht etwas mehr Flexibilität, aber lohnt sich für alle.

Wo steht das Bundesfamilienministerium aktuell im Prozess der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?

Ekin Deligöz: Alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen sollen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe gebündelt werden. Dafür haben wir den Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ gestartet, der noch bis Ende 2023 läuft. Im Austausch mit Expertinnen und Experten von Bund, Ländern und Kommunen, Fachverbänden der Kinder- und Jugendhilfe sowie Behinderten- und Gesundheitshilfe werden die Kernpunkte der Umsetzung einer inklusiven Lösung auf politischer und fachlicher Ebene diskutiert. Wichtig ist: Es geht nicht mehr darum, ob wir eine inklusive Kinder und Jugendhilfe schaffen, sondern wie wir Inklusion so gestalten, dass alle Kinder und Jugendlichen davon profitieren.

Dabei setzen wir auf die Hinweise der Selbstvertretungsverbände, welche Expertinnen und Experten in eigener Sache sind und einbezogen werden. Wir wollen alle Stimmen hören!

Die Ergebnisse des transparenten Prozesses bilden das Fundament für die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, was für das Jahr 2024 ansteht.

Der Prozess wird begleitet von Forschung und Modellprojekten, damit ein guter Start gelingen kann. Nur so wissen wir, was vor Ort gebraucht wird. Unter anderem wird den sogenannten Verfahrenslotsen für die jungen Menschen mit Behinderung und ihren Familien eine wichtige Funktion zukommen. Vorgesehen sind daher Modellkommunen, mit denen diese Struktur getestet und evaluiert wird. Es liegt noch ein großes Stück Arbeit vor uns, aber uns motiviert das Ziel: Das Leben von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern an den Schnittstellen der Sozialsysteme zu erleichtern.

Welche Ziele sind mit den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ verbunden?

Ekin Deligöz: Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut bedroht und damit in seinen Chancen auf eine gesunde Entwicklung, einen erfolgreichen Bildungsweg und soziale Teilhabe gegenüber Gleichaltrigen schlechter gestellt. Der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ soll hierauf in den Bereichen Bildung, Ernährung, Betreuung, Gesundheit und Wohnen nachhaltige Antworten geben. Der Nationale Aktionsplan ist ein Bestandteil der Europäischen Kindergarantie, deren Ziel es ist, jedem von Armut bedrohten Kind ein gutes Aufwachsen durch chancengleiche Teilhabe zu ermöglichen.

Im Kampf gegen Kinderarmut braucht es nicht nur mehr Geld, es braucht eine Gesamtstrategie über verschiedene Politikbereiche hinweg. Dafür steht der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“. Er zeigt Schnittstellen auf und stärkt so die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteurinnen und Akteure. Um die Perspektiven von benachteiligten Kindern und Jugendlichen einzubeziehen, werden diese sowie ihre Familien selbst am Prozess beteiligt. Durch ein regelmäßiges Monitoring soll sichergestellt werden, dass der Nationale Aktionsplan die Lebenssituation von benachteiligten Kindern in Deutschland spürbar verbessert.

Um den Teufelskreis der Armut zu durchbrechen, sieht die Bundesregierung die nächsten Jahre zahlreiche Maßnahmen vor. Dabei ist es uns wichtig, einen ganzheitlichen Blick auf das komplexe Problem zu behalten: Es geht nicht um mehr Geld oder bessere Infrastruktur – benachteiligte Kinder brauchen beides! Ein wichtiger Baustein wird die geplante Kindergrundsicherung darstellen. Aber auch der qualitative und quantitative Ausbau der Betreuung in Kita und Ganztag trägt zu mehr Chancengerechtigkeit für benachteiligte Kinder bei. Er erleichtert Vereinbarkeit von Familie und Beruf und senkt so Armutsrisiken für Familien. Gleichzeitig tragen qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote zur sozialen Teilhabe und gesunden Entwicklung von Kindern bei.

Sie sind von Frau Ministerin Lisa Paus zur Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin ernannt worden. Welche Aufgaben übernehmen Sie in dieser Funktion?

Ekin Deligöz: Als Kinderchancen-Koordinatorin ist es meine Aufgabe, den Nationalen Aktionsplan zum Erfolg zu verhelfen, indem ich den Prozess begleite und den Dialog zwischen Bundesministerien, Bundesländern, Kommunen, Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft lebendig halte. Ich gehe diese Aufgabe mit offenem Herzen und mit Respekt an. Die Herausforderung ist groß, aber nur gemeinsam können wir etwas bewegen.

Demnächst werden wir den Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ im Kabinett beschließen. Um den Aktionsplan mit Leben zu füllen, werden mein Team und ich alle Akteure und Akteurinnen fortlaufend an einen Tisch bringen. Damit sollen wichtige Impulse über Ressort- und Zuständigkeitsgrenzen gesetzt werden, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.

Ich möchte als Kinderchancen-Koordinatorin vor allem auch den Kindern zuhören und die Menschen stärken, die sich tagtäglich für bessere Chancen einsetzen. Im letzten Sommer war ich bundesweit bei Projekten und Standorten, die sich mit ihrer Arbeit auf verschiedenen Wegen für bessere Chancen von benachteiligten Kindern und deren Familien einsetzen. Das sind wichtige Erfahrungen für mich, zu sehen, was vor Ort bereits passiert, was aber gleichzeitig auch noch notwendig ist.

Darüber liegt mir der Austausch mit den anderen EU-Nationen zur Umsetzung der Kindergarantie sehr am Herzen. Ich glaube, es wird oft noch unterschätzt, wie viel wir voneinander lernen können.

Quelle: © Bundesregierung / Steffen Kugler

Lesenswert – Hörenswert – Sehenswert

Pädagogische Arbeit mit geflüchteten bzw. traumatisierten Kindern – Video-Interviews mit Dr. Elisa Pfeiffer und Prof. Dr. Jörg Fegert

Kinder, die vor Krieg aus ihrem Heimatland flüchten mussten, haben oft belastende oder auch traumatische Erfahrungen gemacht. Wie können pädagogische Fachkräfte erkennen, ob Kinder tatsächlich psychisch belastet sind? Wie können sie unterstützt werden? Wie können Erzieherinnen und Erzieher darauf achten, dass sie dabei selbst gesund bleiben?

Pädagogische Arbeit mit geflüchteten bzw. traumatisierten Kindern – Video-Interviews mit Dr. Elisa Pfeiffer und Prof. Dr. Jörg Fegert

Kinder, die vor Krieg aus ihrem Heimatland flüchten mussten, haben oft belastende oder auch traumatische Erfahrungen gemacht. Wie können pädagogische Fachkräfte erkennen, ob Kinder tatsächlich psychisch belastet sind? Wie können sie unterstützt werden? Wie können Erzieherinnen und Erzieher darauf achten, dass sie dabei selbst gesund bleiben?

In verschiedenen Video-Interviews geben Dr. Elisa Pfeiffer und Prof. Dr. Jörg M. Fegert von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm Auskunft zu den oben aufgeführten Fragen. Themen sind traumatische Erlebnisse bei Kindern, Tipps zum Umgang mit geflüchteten und belasteten Kindern, Diskriminierung im Kindergarten, Umgang mit kulturellen Unterschieden in der Arbeit mit geflüchteten Kindern sowie Selbstfürsorgetipps für Fachkräfte.

Kinderschutz-Podcast mit Dr. Jo Ewert und Dr. Frauke Schwier

Studien zufolge erlebt mindestens jedes zehnte Kind Gewalt oder Vernachlässigung im eigenen Zuhause. Was gilt es aus ärztlicher Sicht zu wissen und zu tun, um Betroffene zu schützen? Erfahren Sie mehr im Interview mit dem Kinderschutzmediziner Dr. Jo Ewert und DGKiM-Geschäftsführerin Dr. Frauke Schwier. In der Podcast-Folge von Amboss zum Thema Kinderschutz berichten beide von ihrer praktischen Arbeit und politischen Forderungen. Und noch ein Hinweis: Die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) schult Fachkräfte darin, Betroffenen zu helfen.

Die Podcast-Folge gibt es hier.

Den Blog-Artikel zur besagten Podcast-Folge gibt es hier.

Projekte stellen sich vor

Das Kompetenznetzwerk Einsamkeit

 

Einsamkeit beeinflusst das Leben vieler Millionen Menschen. Chronische Einsamkeit erhöht das Risiko für psychische sowie physische Erkrankungen und wirkt sich negativ auf die soziale Teilhabe von Menschen aus. Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) möchte einen Beitrag zur Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit leisten.

 

Einsamkeit beeinflusst das Leben vieler Millionen Menschen. Chronische Einsamkeit erhöht das Risiko für psychische sowie physische Erkrankungen und wirkt sich negativ auf die soziale Teilhabe von Menschen aus. Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) möchte einen Beitrag zur Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit leisten.

Umfassende Umfragen aus den Jahren 2013 und 2017 legen nahe, dass ungefähr jede zehnte in Deutschland lebende Person sich oft oder sehr oft einsam fühlt. Dabei können Menschen von der Jugend bis ins hohe Alter von Einsamkeit betroffen sein. Studien zeigen, dass sich diese Problematik, auch in den jungen Altersgruppen, durch die Corona Pandemie verstärkt hat.

Weiterführende Studien weisen darauf hin, dass anhaltende Einsamkeit darüber hinaus mit verminderter Lebenserwartung einhergeht. Einsamkeit steht dabei im Verdacht, unter anderem Erkrankungen wie Demenz, Herzkreislaufprobleme und Schlafstörungen zu begünstigen.

Das Kompetenznetzwerk Einsamkeit hat zum Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen. Damit verfolgt das Projekt das übergeordnete Ziel, ein solidarisches Miteinander und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.

Das KNE stützt sich auf drei Säulen:

  1. Praxisforschung: Erforschung von förderlichen und hinderlichen Faktoren in der aktiven Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit.
  2. Netzwerkformate: Diskursiv basierte Weiterentwicklung von Strategien gegen Einsamkeit in Zusammenarbeit mit Wissenschaft sowie politischen und gesellschaftlichen Akteur*innen.
  3. Transfer: Verbreitung von Wissen an die (Fach-)Öffentlichkeit.

Der Projektflyer kann hier heruntergeladen werden.

Aus-, Fort- und Weiterbildung

Interdisziplinärer Kinderschutz – kostenloser Online-Kurs

Dieser Kurs ist als Beitrag zur interdisziplinären Lehre zum Kinderschutz an Hochschulen entstanden. Im Zentrum steht die achtjährige Mia, die ihrer Lehrerin in der Schule von Gewalt durch ihren Vater erzählt.

Interdisziplinärer Kinderschutz – kostenloser Online-Kurs

Dieser Kurs ist als Beitrag zur interdisziplinären Lehre zum Kinderschutz an Hochschulen entstanden. Im Zentrum steht die achtjährige Mia, die ihrer Lehrerin in der Schule von Gewalt durch ihren Vater erzählt. Was erlebt ein Kind wie Mia? Welche Bedürfnisse hat ein misshandeltes Kind? Welche Aufgaben und welches Selbstverständnis haben Fachkräfte, die für den Schutz von Kindern eintreten?

Begleiten Sie Mia und ihre Sozialarbeiterin vom Jugendamt durch die wichtigen Institutionen des Kinderschutzes und lernen Sie erfahrene Fachkräfte kennen, die aus ihrer Praxis erzählen.

Schau hin! – Medienkurse für Eltern

Schon so manches dreijährige Kind navigiert zielsicher zur favorisierten App im elterlichen Handy. Da drängt sich die Frage auf: Welche Medienregeln sind für den Familienalltag wichtig?

Schau hin! – Medienkurse für Eltern

Schon so manches dreijährige Kind navigiert zielsicher zur favorisierten App im elterlichen Handy. Da drängt sich die Frage auf: Welche Medienregeln sind für den Familienalltag wichtig? Wie viel Bildschirmzeit ist für welches Alter okay? Und woran erkenne ich altersgemäße Apps, Sendungen und Hörspiele? Antworten gibt es in den kostenlosen, 30-minütigen Elternkursen der Initiative „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“.

Quelle: Schau hin!

Veranstaltungen

Online-Fachtag „Kinderschutz bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung“

Wann: 30. August von 10.30 – 16.30 Uhr
Wo: digital

Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder chronischer Erkrankung weisen ein höheres Risiko auf, (sexualisierte) Gewalt zu erfahren. Diese jungen Menschen bedürfen eines besonderen Kinderschutzes. Daher widmet sich der diesjährige Fachtag diesem wichtigen Thema. Er bietet einen Überblick über die aktuelle rechtliche Situation und zeigt gelingende Beispiele eines sektorenübergreifenden Kinderschutzes.

Der Veranstaltungsflyer inklusive Programm-Infos gibt es zum Download.

Den Streaming-Link wird Ihnen zeitnah vor der Veranstaltung zugesandt. Anmeldung bis zum 25.08.2023 verbindlich hier.

ISPCAN Congress

Wann: 24.-27. September 2023

Wo: EICC in Edinburgh, Schottland

ISPCAN steht für International Society for the Prevention of Child Abuse and Neglect und ist eine weltweite Mitgliederorganisation für alle, die sich für den Schutz der Kinderrechte einsetzen. ISPCAN veranstaltet jährlich einen Kongress an wechselnden Standorten. Zielgruppe des Kongresses sind Wissenschaftler:innen und Fachkräfte aus der Praxis, die sich mit Kinderschutz beschäftigen.

Weitere Informationen zum Kongress gibt es hier.

Save the date: Marktplatz – Schutzkonzepte in der Praxis

Wann: 11. November 2023

Wo: Berlin bzw. hybrid

Veranstalter: Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm

Ziel der Veranstaltung ist es, gute Beispiele von Schutzkonzepten aus der Praxis im Bereich des Ehrenamts vorzustellen. Ergänzend wird es einen Vortrag über Risiko- und Potentialanalysen sowie eine Gruppendiskussion zu aktuellen und herausfordernden Aspekten geben. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Rolle sozialer Medien bei Präventions- und Interventionsmaßnahmen im Ehrenamt. Darüber hinaus haben die Teilnehmenden der Veranstaltung die Möglichkeit, Expert:innen in Gesprächsrunden zu interessanten Themen zu befragen, die mit der Erstellung von Schutzkonzepten in Verbindung stehen. Dabei werden u.a. Partizipation und die Sensibilisierung von Haupt- und Ehrenamtlichen für den Kinderschutz behandelt.

Veranstaltet wird der Marktplatz vom Team „E-Learning-Kinderschutz“ der Ulmer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie im Zuge des Online Kurses „Schutzkonzepte im Ehrenamt“.

Der Kurs und die Veranstaltung werden gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Umgesetzt wird der Kurs von der Klinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uniklinik Ulm in Zusammenarbeit mit der Sporthochschule Köln.

Ein Teil der Veranstaltung wird auch online übertragen. Der Link wird Ihnen zeitnah vor der Veranstaltung zugeschickt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es in Kürze hier.